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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietgeräte

 

Mietobjekt

  1. Mietgegenstand ist ein Multiwellen Oszillator mir Zusatzkomponenten. Das vermietete Gerät, einschliesslich des Zubehörs, bleibt während der ganzen Mietdauer uneingeschränktes und unveräusserlichtes Eigentum der Vermieterin

  2. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Gerätes untersagt.


Mietzeit

Das Mietverhältnis (max. drei Monate) ist befristet

Die Mietdauer und der Gefahrenübergang beginnen mit der Lieferung bzw. der Übernahme des Mietgegenstandes am vereinbarten Ort und enden gemäss Mietvertrag mit der gegenseitigen Unterzeichnung der Dokumente und Rückgabe des Gerätes samt Zubehör am bestimmten Ort. Das Mietende ist der Vermieterin mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch, per E-Mail mitzuteilen

Mietzins
Der Mietzins beträgt monatlich CHF 700,00 (Siebenhundert Franken).

Erste Rate zahlbar ist sofort fällig nach Übernahme, danach zum jeweiligen Monatsdatum.

Die Anfahrt (Transport) von CHF 250.- sowie die Abholung (Transport) von CHF 250.-, trägt der Mieter. Unabhängig der Mietzeit. Zahlbar direkt an den jeweiligen Fahrer / Transporteur.

Nutzung
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemässen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen. Der Mieter trägt sämtliche bei Nutzung der Mietsache anfallenden Betriebskosten, also z. B. etwaige Energiekosten.

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für die Reinigung zu sorgen. Reparaturen durch unsachgemässe Handhabung der Anlagen, Bestandteile und des Zubehörs der Mietsache, die ausschliesslich auf der Nutzung durch den Mieter beruhen, hat der Mieter auf eigene Kosten vorzunehmen.

Der Gebrauch des MWO wird ausschliesslich in Eigenverantwortung an den Mieter übergeben. Die Gebrauchsanweisung wird elektronisch übermittelt und ist Grundlage zum Gebrauch des Gerätes. Bitte dringend, vor Inbetriebnahme lesen und bei Fragen immer mit dem Vermieter in Kontakt treten.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, oder Personen, Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Diebstahl haftet der Mieter für die entwendeten Gegenstände und hat die Polizei sofort einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter sofort nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.

Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag sorgfältig gereinigt und mit sämtlichem Zubehör, wie im Mietvertrag beschrieben, an den Vermieter, zu übergeben. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen. Hat der Mieter die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Gebrauchsüberlassung
Bei jeglicher Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Mieter für alle Schäden, sowie der Mietzins die der Nutzer, dem der Gebrauch des Mietgegenstandes überlassen wurde, verursacht. Der Mieter besitzt eine Haftpflichtversicherung!

Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschliesslich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der Vermieterin

Stand: 04/2025

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